Erklärung zur Barrierefreiheit

Meshando Group

Wie zugänglich dieser Shop ist, was wir getan haben und wo es noch hakt.

Meshando Group GmbH · Cecilienallee 16, 40474 Düsseldorf · support@meshandogroup.com · +49 1607737314

Wir möchten, dass möglichst viele Menschen unseren Shop nutzen können – unabhängig von Sehvermögen, Motorik, Hören oder Kognition. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand ehrlich und ohne Beschönigung.

Ziel und Maßstab

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA und an der europäischen Norm EN 301 549.

Stand der Konformität

Nicht auditiert. Bislang hat keine unabhängige Prüfung stattgefunden. Wir erklären daher weder eine vollständige noch eine teilweise Konformität, sondern beschreiben, was wir umgesetzt haben und wo wir Einschränkungen kennen.

Was wir umgesetzt haben

  • Semantische Struktur mit Überschriften, Listen und Landmarken
  • Farbkontraste, die auf Stufe AA ausgelegt sind
  • Bedienung der Navigation und der Formulare per Tastatur, mit sichtbarem Fokus
  • Alternativtexte für inhaltlich relevante Bilder
  • Klickflächen von mindestens 44 Pixel Höhe bei Schaltflächen und Menüpunkten
  • Reduzierte Animation, wenn Ihr Gerät „Bewegung reduzieren“ meldet

Bekannte Einschränkungen

  • Produkttexte, Fotos und Datenblätter werden vom Team ergänzt; nicht jedes Bild hat immer einen ausführlichen Alternativtext.
  • Die Karte auf der Kontaktseite (Google Maps) und Zahlungsseiten von Dienstleistern liegen nicht in unserer Hand.
  • Der Bestellvorgang wird von der Shop-Plattform bereitgestellt; seine Zugänglichkeit können wir nur begrenzt beeinflussen.
  • Tabellen mit vielen Spalten, etwa die Cookie-Liste, scrollen auf kleinen Bildschirmen seitlich.

Barriere melden

Stoßen Sie auf ein Hindernis oder benötigen Sie Inhalte in einer anderen Form, schreiben Sie an support@meshandogroup.com oder rufen Sie +49 1607737314 an. Bitte nennen Sie die Seite, das Problem und, wenn möglich, Ihre Hilfstechnik. Wir antworten in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Beschwerde

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die für Verbraucherschutz und Marktüberwachung zuständige Behörde Ihres Bundeslandes wenden. Das Recht auf Schlichtung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bleibt unberührt.

Erstellt am 21.10.2026.

Stand: 21.10.2026